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Endgültige Annahme

Endgültige Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand

Spätestens ein Jahr nach Ihrer vorläufigen Annahme stellen Sie einen Antrag auf endgültige Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand. Bitte reichen Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben sowie alle anderen erforderlichen Unterlagen im Promotionsbüro ein.

Für alle die nach der neuen Promotionsordnung (PO vom 16.10.2017) promovieren:

Weitere einzureichende Unterlagen:

  • Exposé, von der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer unterzeichnet.

Bitte sprechen Sie Aufbau, Inhalt und Umfang sowie das Layout Ihres Exposés mit Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer ab.

Verpflichtende Einschreibung als Promotionstudentin bzw. Promotionsstudent oder Promotionshörerin bzw. Promotionshörer

Sobald Sie endgültig als Doktorandin bzw. Doktorand an der Philosophischen Fakultät angenommen worden sind, erhalten Sie ein offizielles Schreiben des amtierenden Prodekans bzw. der amtierenden Prodekanin. Nun sind Sie verpflichtet, sich als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent oder als Promotionshörerin bzw. Promotionshörer an der Heinrich-Heine-Universität einzuschreiben.

Hier finden Sie relevante Informationen zur Einschreibung.

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Für alle die nach der alten Promotionsordnung (PO vom 04.07.2000, zuletzt geändert am 10.10.2014) promovieren:

Weitere einzureichende Unterlagen:

  • Exposé, von der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer unterzeichnet.

Bitte sprechen Sie Aufbau, Inhalt und Umfang sowie das Layout Ihres Exposés mit Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer ab.

Falls Sie mit Ihrer vorläufigen Annahme Auflagen erhalten haben, wie z.B. fehlende Sprachnnachweise und Qualifizierungen, so reichen Sie diese Nachweise ebenfalls mit dem Antrag auf endgültige Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ein.

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